Pflegehilfsmittel bei Kindern: Anspruch, Erstattung & wichtige Informationen für Eltern

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen – auch viele Kinder sind aufgrund von Erkrankungen, Behinderungen oder Entwicklungsstörungen auf dauerhafte Pflege und Unterstützung angewiesen. Für Eltern stellt sich dabei häufig die Frage: Welche Pflegehilfsmittel stehen meinem Kind zu? Und werden diese von der Pflegekasse übernommen?

In diesem Beitrag klären wir umfassend, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wie die Erstattung geregelt ist und was Eltern beachten müssen.

1. Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Materialien, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversorgung.

Man unterscheidet zwei Arten:

Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen, Absauggeräte, Rollstühle.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz.

2. Voraussetzungen für die Erstattung bei Kindern

Pflegegrad

Damit ein Kind Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat, muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) nach Antragstellung bei der Pflegekasse festgestellt.

Häusliche Pflege

Die Hilfsmittel müssen im häuslichen Umfeld benötigt werden. Dazu zählen auch Wohnheime oder Schulen mit pflegerischer Betreuung, sofern sie als häusliche Umgebung gelten.

3. Welche Pflegehilfsmittel werden bei Kindern erstattet?

Die Erstattung orientiert sich an der Notwendigkeit für die Pflege – nicht am Alter. Häufig beantragte und genehmigte Pflegehilfsmittel bei Kindern sind:

Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebett (oft mit Seitenbegrenzung)

Dusch- und Badehilfen

Lagerungskissen

Patientenlifter

Inkontinenz-Hilfen (z. B. Windeln – über die Krankenkasse, nicht Pflegekasse!)

Absauggeräte (z. B. bei Tracheostoma)

Rollstuhl oder Therapiestuhl

Technische Hilfsmittel sind meist leihweise und mit einem geringen Eigenanteil (max. 25 €) versehen. Für Kinder gibt es häufig speziell angepasste Modelle.

Verbrauchsprodukte

Eltern können monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € (Stand 2025) kostenfrei über die Pflegekasse beziehen. Dazu zählen:

Einmalhandschuhe

Flächendesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel

Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)

Schutzschürzen

Mundschutz

Diese Produkte können bei Anbietern oder Sanitätshäusern direkt bestellt werden, die die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen.

4. So beantragen Sie Pflegehilfsmittel für Ihr Kind

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Falls noch nicht geschehen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse (meist über die Krankenkasse). Ein Gutachter des MD wird das Kind begutachten.

Schritt 2: Pflegehilfsmittel beantragen

Für technische Hilfsmittel: Ein ärztliches Rezept kann sinnvoll oder erforderlich sein (z. B. für ein Pflegebett).

Für Verbrauchshilfsmittel: Reicht meist ein Formularantrag oder eine Vereinbarung mit einem zugelassenen Anbieter, der monatlich ein Standardpaket liefert.

Wichtig: Immer die Genehmigung abwarten, bevor Hilfsmittel angeschafft werden!

5. Besonderheiten bei Kindern

Anpassung an das Alter

Pflegehilfsmittel für Kinder müssen häufig speziell angepasst werden (z. B. in Größe, Sicherheit, Entwicklungsstand). Deshalb sind individuelle Lösungen oder Sonderanfertigungen oft notwendig. In solchen Fällen ist eine enge Absprache mit dem behandelnden Arzt, Therapeuten und dem Hilfsmittelanbieter wichtig.

Kombination mit Leistungen der Krankenkasse

Manche Hilfsmittel – etwa Inkontinenzhilfen wie Windeln – sind keine Pflegehilfsmittel, sondern zählen zu den Hilfsmitteln der Krankenversicherung. Diese müssen über die Krankenkasse beantragt werden, ggf. mit Rezept.

6. Tipps für Eltern

Beratung nutzen: Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte und Sanitätshäuser helfen bei der Auswahl und Beantragung.

Dokumentation führen: Notieren Sie regelmäßig den Pflegeaufwand – das hilft bei der Antragstellung und Begutachtung.

Nicht selbst anschaffen ohne Genehmigung: Eigene Anschaffungen werden selten erstattet – immer vorher den Antrag stellen.

Mehrfachversorgungen prüfen: Kinder mit schweren Einschränkungen haben oft Anspruch auf mehrere Hilfsmittel gleichzeitig (z. B. Rollstuhl + Pflegebett + Duschstuhl).

7. Fazit

Pflegebedürftige Kinder haben – ebenso wie Erwachsene – Anspruch auf eine Vielzahl an Pflegehilfsmitteln. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Eltern kostenfreie oder bezuschusste Hilfsmittel beantragen, um die Versorgung ihres Kindes zu sichern und zu erleichtern. Wichtig sind eine gute Dokumentation, frühzeitige Beratung und die Zusammenarbeit mit der Pflegekasse und spezialisierten Anbietern.

©Andreas Südfeld. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.